Die MitMachBar bzw. die „Bibliothek der Dinge“ befindet sich in der Hauptstelle der Stadtbücherei Münster am Alten Steinweg 11 in der Eingangsetage, hinterer Erker.
Ausleihen können alle Benutzer*innen ab 12 Jahren, die einen gültigen Büchereiausweis besitzen. Die Ausleihe von Dingen erfolgt nur gegen Vorlage des Büchereiausweises.
Das Mindestalter für die Ausleihe beträgt 12 Jahre, jedoch gibt es bei vielen Gegenständen eine höhere Altersgrenze (alle Dinge, die bei Anschaffung mehr als 100,00 EUR gekostet haben).
Die Altersangabe können Sie jederzeit in unserem Onlinekatalog nachlesen.
Die Mitarbeiter*innen der Servicetheken helfen bei der Ausleihe und holen die gewünschten Gegenstände.
Das Entleihen kann ausschließlich während der Öffnungszeiten bei den Mitarbeiter*innnen der Hauptstelle erfolgen.
Die Gegenstände können nicht an den Selbstverbuchern entliehen werden.
Die Rückgabe kann ausschließlich während der Öffnungszeiten bei den Mitarbeiter*innen der Hauptstelle erfolgen.
Die Gegenstände können nicht an den Selbstverbuchern zurückgegeben werden. Eine Rückgabe über den externen Rückgabeautomaten ist ebenfalls nicht möglich.
Die Leihfrist beträgt max. 21 Tage. Eine Verlängerung ist nicht möglich!
Eine vorzeitige Rückgabe ist jederzeit möglich. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Wird die Leihfrist überschritten, werden je Gegenstand und Tag ab Ende der Leihfrist Versäumnisgebühren fällig (0,50 EUR pro Tag).
Die Anzahl der gleichzeitig entleihbaren Gegenstände pro Büchereiausweis ist auf maximal 3 begrenzt.
Nein, mit der Aktivierung des Büchereiausweises sind alle Gebühren beglichen.
Alle Gegenstände sind sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
Beiliegende Bedienungs- und Sicherheitshinweise sind zu beachten.
Nutzer*innen sollen selbst auf den Datenschutz achten und wenn nötig und möglich die Dinge selbst wieder zurück auf den Werkszustand setzen.
Verlust oder Schäden sind der Stadtbücherei unverzüglich zu melden. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
Bei Beschädigung oder Verlust des Gegenstandes ist der/die Entleiher*in dazu verpflichtet der Stadtbücherei den entsprechenden Anschaffungspreis gemäß dem Stadtbüchereikatalog zu bezahlen oder nach Absprache mit den Mitarbeiter*innen der Stadtbücherei einen identischen Ersatz des Gegenstandes zu beschaffen.
Die Gegenstände sind im Katalog verzeichnet. Einfach im Suchfeld den Begriff „MitMachBar“ eingeben oder nach der Mediengruppe „Bibliothek der Dinge“ suchen. Hier können Sie auch die Verfügbarkeit prüfen.
Die Nutzung sämtlicher Dinge erfolgt auf eigene Gefahr. Es können keine rechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden.