Bibliothek der Dinge

Geänderte Regelungen für unsere Bibliothek der Dinge

Ab dem 1. Oktober gelten neue Fristen und Gebühren

Zum ersten Oktober passen wir unsere Ausleihbedingungen der Nachfrage an. Damit begehrte Dinge schneller bereit stehen, verkürzen wir die Leihfrist auf 2 Wochen. Dafür wird die Möglichkeit der Verlängerung eingeräumt. Ist der Gegenstand nicht vorgemerkt kann die Leihe zweimal,  also auf bis zu 6 Wochen, verlängert werden.  Für mehr Einheitlichkeit passen wir außerdem unsere Vormerkgebühren an die Regelungen aller anderen Medien an. Pro Gegenstand und Vormerkung wird eine Gebühr von zwei Euro erhoben. Das führt dazu, dass nur Dinge vorgemerkt werden, die tatsächlich benötigt werden. Weiterhin können 3 Dinge vorgemerkt und gleichzeitig entliehen werden.

Hier noch einmal die Änderungen ab Oktober 2025 im Überblick:

  • Die Leihfrist beträgt 14 Tage (zwei Wochen)
  • Eine Verlängerung ist bis zu zweimal möglich
  • Vormerkungen kosten 2 Euro

 

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